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Führerschein

Unterwegs mit dem Quad: Wann wird ein Führerschein benötigt?

Quadfahren hat sich hierzulande als beliebte Freizeitbeschäftigung etabliert. Dabei existieren verschiedene Zulassungen, je nach gewünschtem Verwendungszweck. So ist es beispielsweise möglich, ein Quad als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine oder auch zur Personenbeförderung zu nutzen. Allerdings muss hierfür auch eine entsprechende Fahrerlaubnis vorliegen. Welchen Führerschein Sie für eine Fahrt mit dem Quad benötigen und in welchen Fällen bereits Kinder damit fahren dürfen, lesen Sie hier.

Was ist überhaupt ein Quad?

Quads fallen unter die Kategorie der Kraftfahrzeuge. Sie besitzen zwar vier Räder, ähneln mit ihrer Sitzfläche optisch aber eher einem Motorrad. Da sie mit einem Allradantrieb ausgestattet sind, scheinen Quads besonders attraktiv für Geländefahrten zu sein. Aus diesem Grund werden sie auch als „all terrain vehicle“ – kurz ATV – bezeichnet, sie sind allerdings ausschließlich auf öffentlichen Straßen erlaubt. Die Nutzung in der freien Natur sowie auf Forstwegen ist hierzulande strikt untersagt.

Zulassung eines Quads

Je nachdem, welche Zulassung das Quad besitzt, werden unterschiedliche Führerscheinklassen erforderlich. Die Zulassung richtet sich dabei vor allem nach dem Gebrauchszweck, der Fahrleistung sowie dem Gewicht des Gefährts. Folgende Zulassungen sind für ein Quad möglich:

  • Leicht-Kfz bis 45 km/h: Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf hier nur 45 km/h betragen, der Hubraum darf maximal 50 Kubikzentimeter umfassen.
  • Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung: Hier existiert die Vorgabe für ein Leergewicht von bis zu 400 Kilogramm und eine maximale Leistung von 15 Kilowatt.
  • Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung: Solch ein Quad darf ein Leergewicht von 550 Kilogramm aufweisen, die Leistung liegt ebenfalls bei 15 Kilowatt.
  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine: Mit dieser Zulassung darf das Quad nur mit höchstens 40 km/h gefahren werden.

In der Vergangenheit bestand überdies die Möglichkeit, ein Quad als offenen Pkw zuzulassen. Heute ist das allerdings aufgrund der Überschreitung des Geräuschgrenzwerts von 74 Dezibel, welcher durch die motorradtypische Bauweise zustande kommt, nicht mehr erlaubt.

Quadfahren mit Führerschein

Es muss kein spezieller Quad-Führerschein absolviert werden, die meisten besitzen bereits die Erlaubnis zum Fahren eines ATV aufgrund eines bereits bestehenden Führerscheins. Mit den folgenden Klassen dürfen Sie ein Quad im Straßenverkehr nutzen.

Führerscheinklasse AM

Wer mit einem „Leicht-Kfz bis 45 km/h“ fahren möchte, benötigt lediglich den Führerschein der Klasse AM. Diesen kann man bereits ab einem Alter von 16 Jahren absolvieren. Er wird für Kleinkrafträder mit Verbrennungsmotor, sprich für Mopeds und Roller, ausgestellt, welche ebenfalls laut Vorschrift einen Hubraum von 50 Kubikzentimetern und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten dürfen. Ein weiterer Vorteil eines Quads mit der Zulassung „Leicht-Kfz“ liegt in der Steuerbefreiung. Es muss lediglich ein einfaches Versicherungskennzeichen als Nachweis, dass das Gefährt bei einer Versicherung gemeldet ist, angebracht werden.

Führerscheinklasse L

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L dürfen diejenigen Quads mit der Zulassung als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine gefahren werden. Die maximale Geschwindigkeit der Maschine darf dabei 40 km/h nicht übersteigen. Gleichzeitig kann der Führerschein für weitere land- und forstwirtschaftliche Geräte verwendet werden, wie etwa selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler sowie Futtermischwagen mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Auch dieser Führerschein kann bereits mit 16 Jahren erworben werden. Trotz der geringen Höchstgeschwindigkeit ist es bei dieser Zulassung aber vonnöten, Warnweste und -dreieck mitzuführen.

Führerscheinklasse B

Der normale Pkw-Führerschein entspricht der Klasse B und kann für die Fahrt mit vierrädrigen Kraftfahrzeugen zur Personen- wie auch zur Güterbeförderung genutzt werden. Quads mit diesen Zulassungen unterliegen neben der Versicherungspflicht gleichzeitig der Steuerpflicht. Hat das Quad noch die Zulassung als Pkw erhalten, besteht überdies die Pflicht, Warndreieck, -weste sowie einen Verbandskasten stets mitzuführen. Meist wird es zudem notwendig, die Leistung eines üblichen Quads für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr Deutschlands zu drosseln.
Für fast alle Touren auf unserem Portal ist dieser Führerschein der Klasse B notwendig. Die Ausnahmen (Touren für Kinder/Jugendliche und/oder Privat-Parcours) sind gesondert gekennzeichnet.

Quadfahren ohne Führerschein

Heutzutage stellt Quadfahren eine beliebte Freizeitbeschäftigung dar – auch ohne eine vorhandene Fahrerlaubnis. Dies ist allerdings nur möglich, solange sich das Gefährt auf einem Privatgelände befindet. Unternehmen, die sogar für Familien und Gruppen eine Fahrt mit dem Quad anbieten, sorgen für eine entsprechende Anleitung und Beaufsichtigung auf ihrem privaten Grundstück. Zum einen darf dieses keinesfalls an öffentliche Straßen angebunden sein, zum anderen ist die Erlaubnis des Grundstückbesitzers selbstverständlich Voraussetzung.

Quadfahren für Kinder

Es existieren auch sogenannte Mini-Quads, die extra für die Nutzung von Kindern konzipiert sind. Je nach Hersteller werden sie für verschiedene Altersklassen angeboten. So gibt es bereits Quads für Kinder ab 6, 10, 12 oder 14 Jahren. Die Größe des Hubraums beläuft sich hier meist auf 40 bis 125 Kubikzentimeter, was sich auf die Leistung des Gefährts auswirkt. Außerdem variiert die Sitzhöhe bei Kinderquads. Sie liegt zwischen 45 und 70 Zentimetern.

Wie bereits erwähnt, dürfen Kinderquads nicht auf öffentlichen Straßen, sondern nur auf privatem Gelände verwendet werden. Außerdem ist in jedem Fall ein Helm zu tragen.

Helmpflicht

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt eine Schutzhelmpflicht beim Fahren von offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h vor. Diese Pflicht würde nur dann entfallen, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. Diese existieren bei einem Quad allerdings nicht, da sie keinen hinreichenden Schutz bieten würden.

Auf einigen Quads ist Platz für zwei Fahrgäste. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur der Fahrer einen Helm tragen muss. Auch etwaige Beifahrer unterliegen der Helmpflicht.

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