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Verhalten in einer Unfallsituation

Verhalten in einer Unfallsituation – So sollten Sie handeln!

 

Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr reicht aus, um schwere Schäden hervorzurufen. Häufig stehen die Beteiligten in einem solchen Fall unter Schock und wissen daher nicht, wie sie sich verhalten sollen. Die Angst noch größere Schäden anzurichten überwiegt. Doch grundsätzlich gilt: Egal, ob es sich um einen Unfall mit Personenschäden oder kleineren Parkschäden handelt, alles ist besser als gar nicht zu handeln. Worauf Sie jedoch konkret achten sollten, klärt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik auf seinem kostenlosen Ratgeberportal. – Isabel Frankenberg

 

In einer Unfallsituation sind die meisten Menschen überfordert und wissen nicht, was zu tun ist. Die Ruhe zu bewahren ist zwar schwer aber dennoch von großer Bedeutung. Nur so gewährleisten Sie die eigene sowie die Sicherheit aller Beteiligten. Zudem gelten während eines Unfalls einige Prioritäten, die dringend eingehalten  werden müssen. Hierzu zählt in erster Linie die Absicherung der Unfallstelle. Daher ist es dringend notwendig, die Warnblinkanlage des Fahrzeuges anzuschalten, eine Warnweste anzulegen und das Warndreieck, welches jeder Autofahrer mitführen muss, aufzustellen. Dadurch gewährleisten Sie die Sichtbarkeit der Unfallstelle und verhindern weitere Auffahrunfälle.

 

Jeder Autofahrer hat mindestens einmal in seinem Leben einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und ist daher gesetzlich zur Ersthilfe verpflichtet. Wer sich dieser entzieht, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Sollten sich also Verletzte am Unfallort befinden, müssen diese schnellstmöglich versorgt werden. Dazu zählt schon das Beruhigen des Betroffenen sowie das Alarmieren des Notrufes, welcher automatisch die Rettungskräfte sowie die Polizei verständigt. Weist der Verunfallte schwere Verletzungen auf oder ist sogar bewusstlos, müssen weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden. Hierzu gehören unter anderem das Warmhalten, das Herstellen der stabilen Seitenlage sowie die Herz-Druck-Massage. Um sicher zu gehen, dass Sie diese Maßnahmen auch viele Jahre nach Erhalt des Führerscheins beherrschen, wird empfohlen, einen weiteren Erste-Hilfe-Kurs in regelmäßigen Abständen zu besuchen und die Kenntnisse aufzufrischen.

 

Doch auch, wenn Sie keine Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten, muss ein Notruf abgesetzt werden. Damit sich die Rettungskräfte schon vorab auf den Zustand des Verunfallten einstellen können, sollten Sie daher den Unfallhergang sowie die Verletzungen des Betroffenen genauestens schildern. Folgende Fragen sind zu beantworten:

 

  • Wer?
  • Was?
  • Wo?
  • Wie viele?

 

Im letzten Schritt werden die Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten ausgetauscht. Ist der Unfallgegner schwer verletzt, können die Angaben bei der Polizei hinterlegt werden.

 

Viele fragen sich, ob die Polizei nach jedem Unfall informiert werden muss. Grundsätzlich kommt es hierbei auf die Schwere des Unfalls an. Sind Personen verletzt oder sogar tödlich verunglückt, ist die Benachrichtigung der Beamten in jedem Fall Pflicht. Nur so können Ermittlungen zum Tathergang eingeleitet werden. Doch auch bei erheblichen Beschädigungen von Objekten, wie Bauwerken, müssen Sie die Polizei kontaktieren. Gleiches gilt, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist oder einer der Beteiligten auf die Meldung des Unfalls besteht.

 

Handelt es sich um kleinere Schäden, wie Dellen oder Kratzer am Fahrzeug, die z.B. durch einen Parkunfall entstanden sind,  muss die Polizei nicht zwingend informiert werden. Dennoch sollten auch in diesem Fall Beweise gesichert werden. Hierzu gehört z.B. die Anfertigung von Unfallskizzen oder Fotografien von den Fahrzeugschäden.

 

Weitere Informationen zum Thema „Verhalten während eines Unfalls“ finden Sie unter www.bussgeldkatalog.com.

 

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

 

Der VFBV. e. V.  wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de.

 

Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.

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